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Sportbootführerschein See

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Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

- ab 16 Jahren,

- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“,

- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnis/Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse

- der Navigation,

- der Seemannschaft,

- des Seeschifffahrtsrechts,

- der Wetterkunde und der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Die amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für den Sportbootführerschein See stehen im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) als pdf-Dateien zum Download bereit: www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html .

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen des DSV und des DMYV an 13 Standorten im Bundesgebiet.

Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auch beim Deutschen Seglerverband e.V. (DSV).