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Allgemeines Funkbetriebszeugnis LRC

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Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse

- des SRC und zusätzlich:

- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,

- des GMDSS,

- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie

- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.


Übrigens:

Inhaber eines „Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses“ für Funker I mit GMDSS – ausgestellt ab dem 01.01.1992 – haben bei der Kreuzer-Abteilung im DSV die Möglichkeit, mit einem weiterführenden Lehrgang und einer entsprechenden Zusatzprüfung – das Long Range Certificate (LRC) mit geringerem Aufwand in Berlin, Hamburg, Winsen/Aller, Dormagen und Lagenargen/Bodensee, zu erwerben.

Eine Superprüfungsvorbereitung und so viel mehr gibt es bei Detlef Hahn www.detlefhahn.de/

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für Funkbetriebszeugnisse an 6 Standorten im Bundesgebiet oder beim Deutschen Segler Verband e.V. (DSV).