Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Word und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Eine Superprüfungsvorbereitung und so viel mehr gibt es bei Detlef Hahn www.detlefhahn.de
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für Funkbetriebszeugnisse an 10 Standorten im Bundesgebiet oder beim Deutschen Segler Verband e.V. (DSV).
Der folgende Ausschnitt über die UKW-Sprechfunkprüfung aus meinem Buch verdeutlicht, dass das Zertifikat wirklich „nicht vom Himmel fällt“:
Die letzte Prüfung?
… Zuhause ist das heimische Esszimmer längst zur Funkbude geworden und für das UKW-Sprechfunkzeugnis lässt sich zu zweit besonders gut üben. Es ist praktisch ein Rollenspiel, denn während Sabine MAYDAY funkt, beantworte ich, in der Rolle der Küsten- oder einer Seefunkstelle, z.B. einer Yacht, ihren Notruf. So spielen wir alle möglichen Situationen durch, pauken Vokabeln und arbeiten an den Fragebogen. Diese Übungen wiederholen wir an mehreren Abenden so lange, bis wir das Gefühl haben, auch mit den im UKW-Sprechfunk notwendigen Anforderungen zu recht zu kommen. Eigentlich kann die Prüfung kommen, wäre da nicht immer wieder diese Nervosität, ob ich das wohl schaffe?
Im Nordhafen ist es auf dem Ausflugsdampfer „Nicole B“ rappelvoll. An die 50 Skipperinnen und Skipper drängen sich im Fahrgastraum an den viel zu kleinen Tischen, an denen sich sonst andere Gäste bei Kaffeefahrten oder Familienfeiern auf Mittellandkanal, Leine und Ihme, rund um Hannover vergnügen. Um Punkt 14.00 Uhr eröffnet ein Beamter der Regulierungsbehörde das Procedere mit dem Aufrufen der Teilnehmer. Als Frank aufgerufen wird, erwidere ich, „... der kommt gleich“, aber Foxtrott Romeo Alpha November Kilo – das internationale Funkalphabet mussten wir nämlich auch lernen - kommt an diesem Tag leider nicht. Nach dem Aufruf der Prüfungskandidatinnen und –kandidaten werden die verschie-denen Prüfungsteile vorgestellt. Klar darf nicht gemogelt werden und klar ist auch, dass niemand dieselbe Aufgabe wie sein Nachbar erhalten wird - mit einer Ausnahme, denn mit der Übersetzung des langsam vorgelesenen englischen Textes beginnt für uns alle der Einstieg in die Prüfung:
„In position true bearing 090 degrees from Texel light-vessel, distance 5 miles stop my vessel is not under command stop proceeding with reduced speed stop”.
Diese Aufgabe fiel mir nicht schwer, aber jetzt bekommt jeder seine individuell zu lösende Aufgabe zugeteilt. Die Übersetzung dieses deutschen Textes ins Englische hat es schon eher in sich:
„Gebiet Humber, Themse, Dover, Insel Wight und belgische Küste stop nordöstliche schwache bis mäßige Briese um 3 bis 4 stop mäßige oder schlechte Sicht stop überwiegend heiter stop“.
Danach beantworten wir 65 Fragen im multiple-choice-Verfahren und als schwierigster Teil erweist sich die praktische Prüfung am Sprechfunkgerät, bzw. am Controller. Der Prüfer geht dabei völlig anders vor, als wir es uns in unserer Minimalstrategie zurecht gelegt haben. Mit Fragen aus dem Binnenbereich werden wir kalt erwischt. „Das wurde doch noch nie abgefragt“, verteidigt sich die Motorbootschule hinterher empört, als wäre das ein klarer Regelverstoß der Prüfer, so als hätten sie abgesprochene Vereinbarungen nicht eingehalten. Damit nicht genug. Für meine nächste Aufgabe setzt der Prüfer eine Seekarte ein, die ich noch nie gesehen habe und entsprechend stottere und stammele ich meine Nachricht herunter. In meiner Verzweiflung hätte ich besser MAYDAY funken müssen, das Publikum fragen oder den Telefonjoker riskieren sollen, damit mir jemand zu Hilfe kommt. Aber natürlich kommt niemand, allein der Prüfer lotst mich mit viel Geduld und Nachsicht in sicheres Fahrwasser. Habe ich diese Zitterpartie wohl bestanden.
Vor der Urteilsverkündung erklären die beiden Prüfer der Regulierungsbehörde, dass sie selbst erfahrene Skipper und lange Jahre zur See gefahren sind. Warum schaffen sie dann nur eine Situation wie bei der Zeugnisvergabe in der Mittelschule. Namen werden aufgerufen und z.B. mit, „... Herr Spark, die Übersetzung war wohl nichts“, kommentiert. Soll heißen, nicht bestanden, die gesamte Prüfung oder einen Prüfungsteil wiederholen. Der Papierstapel in der Hand des Prüfers umfasst etwa 10 Bogen kalkuliere ich und jeder Bogen gehört zu einem der 50 angehenden Funker.
Mit jedem vorgelesenen Namen steigt die Spannung auf der „Nicole B“. Spätestens nach der Hälfte des Stapels wird auch Sabine nervös. Bin ich dabei? Dann erwischt es unseren Tischnachbarn, der sich als weltoffener Kurzwellenamateur ziemlich weit aus dem Fenster gehängt hatte. Dieser Angeber! Seine Übersetzung ins Englische war wirklich eine einzige Katastrophe. Hilfe wollte der Funker nicht annehmen und einen Sprechfunkkurs hat er vorher auch nicht besucht. Verpokert! Drei, vier Namen folgen noch, aber wir sind zum Glück nicht dabei. Wir haben bestanden und erhalten das „Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker I“.
Das „Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker I“ entspricht heute dem „Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis“, Short-Range-Certificate (SRC), umfasst aber gleichzeitig auch noch das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI). Bis 2002 reichte dieses Zertifikat für Binnen und Küste. Seit 2003 leider nicht mehr.