Mit dem Handy kannst Du im Notfall die Seenotrettungszentrale im Abdeckungsbereich der deutschen Mobilfunknetze direkt unter 124124 oder über's Festnetz unter ++49 (0) 421 / 53 68 70 in Bremen anrufen – wenn Du eine Verbindung herstellen kannst. Du kannst ebenfalls die funkärztliche Beratung des deutschen Telemedical Assistance Service (TMAS), besser bekannt unter Medico, in Anspruch nehmen ++49 (0) 4721/78-0 - wenn Du eine Verbindung bekommst - und wenn nicht?
Die UKW-Funke ist und bleibt die wichtigste Verbindung zwischen Schiff und Land. Damit kann man sowohl die Küstenfunkstellen und gleichzeitig alle anderen Schiffe erreichen. Die Reichweite geht weit über die des Handys hinaus - und das nahezu kostenlos. Im Notfall wird mit einem Druck auf die Distress-Taste ein digitaler Notalarm an alle Küstenfunkstellen und an alle Schiffe in der Umgebung gesendet. Mit diesem Tastendruck wird automatisch und digital die Position, Zeit und Kennung des Schiffes übermittelt. Die Retter brauchen den Havaristen, aufgrund der automatisch übermittelten Position, nicht mehr suchen und vielleicht kann sogar schon das Nachbarschiff helfen. Das schafft kein Handy – auch nicht die jüngste Generation.
Dass man darüber hinaus für 30 € pro Saison über DeltaPapa07 mehrfach täglich den aktuellen Seewetterbericht von Borkum bis Bornholm empfangen, kostenlos mit den Revierzentralen, von Yacht zu Yacht oder z.B. über DeltaPapa07 sogar nach Hause telefonieren kann - dieser Service ist wiederum kostenpflichtig - ist nach wie vor schlicht großartig.
Für die Nord- und Ostsee wird das „Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“, Short Range Certificate (SRC) benötigt, für die weltweite Fahrt das "Allgemeines Funkbetriebszeugnis", Long Range Certificate (LRC). Für beide Zertifikate sind Englischkenntnisse erforderlich.
Wer auf den Binnenwasserstraßen unterwegs ist benötigt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und dafür selbstverständlich keine Englischkenntnisse.
Achtung:
Die Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (SchiffsSichAnpV) ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Danach müssen die Führer von Sportfahrzeugen oder Traditionsschiffen mit Bußgeld rechnen, wenn sie keine Befähigung (= Seefunkzeugnis) für ihre Seefunkstelle nachweisen können.
Übrigens:
Inhaber eines „Beschränkt gültigen Betriebszeugnisses für Funker I" mit GMDSS – ausgestellt ab dem 01.01.1992 – haben bei der Kreuzer-Abteilung im DSV die Möglichkeit, mit einem weiterführenden Lehrgang und einer entsprechenden Zusatzprüfung – das Long Range Certificate (LRC) mit geringerem Aufwand in Berlin, Hamburg, Winsen/Aller, Dormagen und Lagenargen/Bodensee, zu erwerben.
Wer sein Wissen überprüfen oder sich auf die Prüfung vorbereiten will, sollte es schon einmal bei Detlef Hahn www.detlefhahn.de/ oder hier versuchen www.maricom.de/index.htm.
Ein Ausschnit aus meinem Buch verdeutlicht, dass das UKW-Sprechfunkzeugnis auch ganz andere nützliche Erfahrungen mit sich bringt:
"Uhrgennzieh"
… das erste Treffen des auf vier halbe Tage angelegten Kurses eskaliert dann aus ganz anderen Gründen zu einem pädagogischen Desaster. Der auf 8.30 Uhr festgelegte Kursbeginn verzögert sich bis 10.00 Uhr, da den TeilnehmerInnen (immerhin sind vier Frauen mit dabei) unterschiedliche Anfangszeiten mitgeteilt wurden. Quetschen sich zunächst 15 TeilnehmerInnen in dem viel zu engen Raum sind es um 10.15 Uhr an die 30 "boat people". Die Kursleiterin ist mit der Situation hoffnungslos überfordert und die angehenden Funker hochgradig genervt.
Ohne Einverständnis wird die neugierige „Besatzung“ gnadenlos geduzt und immer wieder wird der Einstieg durch organisatorische Fragen, wie z.B. „...haste denn kein Geld mit“, „...nein, ihr macht ja nur deutsch“, „…ich hab doch gesagt, ihr sollt Bargeld mitbringen“ oder „...du bist überhaupt nicht angemeldet“, unterbrochen. Irgendwann jault auch noch der inventarisierte Hund der „Motorbootfahrschule“ auf, weil er sich unter’m Tisch an den Beinen von Frank zu schaffen macht oder ihm auf die Pfoten getreten wird. Spätestens als die ersten englischen Begriffe, bzw. Texte „angesagt“ werden wird deutlich, dass die Kursleiterin nicht ein einziges englisches Wort halbwegs korrekt aussprechen kann. Shit.
Die Flucht nach vorn antretend macht sie daraus auch keinen Hehl und so mutiert urgency gnadenlos zu Uhrgennzieh. Kein Funker würde diese Dringlichkeitsmeldung verstehen und da außerdem die Hälfte der Teilnehmer über keine oder nur geringe Englischkenntnisse verfügt, wird der Kurs für alle zu einer intellektuellen Gratwanderung. Immer wieder greifen andere Kursteilnehmer korrigierend und erklärend ein. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, ob das internationale Sprechfunkzeugnis für diesen Personenkreis überhaupt in Frage kommen darf. Geklärt werden müsste ebenso, wer eigentlich die Ausbilder prüft? Aber wer soll das prüfen, fragt sich ein ratloser Funklehrling.




